Barrierefreiheitserklärung
Allgemeines und Geltungsbereich
Die Lebepur GmbH bemüht sich, ihre Website www.lebepur.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSG-Verordnung (BFSGV), der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), der Norm EN 301 549 sowie den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen und kontinuierlich zu verbessern.
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung basiert auf den §§ 3, 4 und 14 des BFSG sowie der BFSGV. Weitere Bezugsregeln sind die EU-Richtlinie (EU) 2019/882, die Norm EN 301 549 sowie die WCAG 2.1 AA.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren bei der Nutzung unserer Website stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Lebepur GmbH
Altensteinstr. 44b
14195 Berlin
Handelsregister: HRB 105663 B
Registergericht: Berlin Charlottenburg
Handel zertifiziert durch DE-ÖKO-034
Vertreten durch: Dipl.-Kfm. Thomas Straßburg, Dipl.-Kfm. Stefan Arndt
Telefon: +49 (0)30 403 678 510
E-Mail: support@lebepur.de
Wir prüfen Ihre Rückmeldung sorgfältig und antworten innerhalb der gesetzlichen Frist (spätestens ein Monat).
Schlichtungsstelle
Falls Sie innerhalb dieser Frist keine oder eine unzureichende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Derzeit nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Aktuell bestehen insbesondere Einschränkungen bei:
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ARIA-Referenzen und semantischer Struktur
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Alternativtexten für Bilder
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Linktexten und Navigationselementen
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Formularen und Feldsets
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Einsatz von
<noscript>-Elementen
Diese Punkte werden derzeit geprüft und sukzessive behoben, um die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Erstellung und technische Prüfung
Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mittels automatisierter Scans und manueller Tests. Letzte Überprüfung: 13. August 2025.
Die Erklärung wird regelmäßig – mindestens einmal jährlich – überarbeitet.